Heizkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung:
- Objektaufnahme und Objektanlage
- Heiz- und Warmwasserabrechnung nach der Heizkostenverordnung
- Trennung Heiz- und Warmwasserkosten
- Ablesung der Zählerstände mit Bewohnerbenachrichtigung
- Abrechnung der Kosten nach Verbrauchs- und Grundkosten
- Zwischenabrechnung bei Nutzerwechsel
- Trennung der Grundkosten bei Nutzerwechsel nach Fläche/ Gradtagszahlen
- Umlage der Abrechnungs- und Ablesekosten auf alle Nutzer
Heiz- und Nebenkostenabrechnung:
- Ermittlung Kaltwasserverbrauch
- Abrechnung sämtlicher weiterer Nebenkosten wie Grundsteuer, –
- Versicherungen, Allgemeinstrom, Kaminkehrer, Haus- und Grundstückspflege,
- Winterdienst, sonstige umlegbare Hausnebenkosten
- Berechnung und Ermittlung der Nebenkostenvorauszahlungen
- Ausweis § 35 a Einkommensteuergesetz (Haushaltsnahe Dienst- u. Arbeitsleistungen)
Hinweis:
Jahresabrechnung:
die Erstellung der Jahresabrechnung erfolgt nach Einreichung der Kostenbelege in unserem Büro (wenn möglich in Kopie). Aufgrund der vorliegenden Belege sowie einer Plausibilitätskontrolle der Vorjahreszahlen wird die Abrechnung erstellt und nach Fertigstellung dem Vermieter zur Prüfung zugeschickt.
Dokumentation:
Der Vermieter erhält zusätzlich zu den Mieterabrechnungen eine komplette Abrechnungsmappe mit allen Kostenbelegen und den Abrechnungen in Kopie.
Mieterrückfragen:
Mieter können sich direkt wegen Rückfragen bei der Hausverwaltung melden und gegebenenfalls Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Beratungs-Scheck:
Der Vermieter kann sich jährlich bis zu 2 Stunden in allen Miet- und Hausverwaltungsfragen von der Hausverwaltung beraten lassen.